Allgemeine Informationen:

Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

Informationen zur Eheschließung

Die Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen. 

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden. 

Ermittlung der Ehefähigkeit:

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Eheschließung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

  • • Geburtsurkunde
  • • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei Fremden der Reisepass
  • • Heiratsurkunden der letzten Vorehen
  • • Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
  • • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • • Lichtbildausweis

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.

Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Übersetzungen dürfen nur von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Wird von jedem Standesamt ausgestellt. Benötigen Österreicher für die Eheschließung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden – siehe oben.

Zusatzinformationen zum Heiraten im Seeschloss Ort:

Auswahl von Musikstücken für Ihre Trauung

Informationen zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft:

Die eingetragene Partnerschaft kann bei jedem Standesamt erfolgen.

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft durchgeführt werden. 

Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft:

Das Verfahren zur Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner/Partnerin durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

Wie bei einer Eheschließung

Informationen zu einer Geburt

Geburten sind innerhalb einer Woche beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. 

Benötigte Urkunden:

• Geburtsurkunden der Eltern
• Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)

Informationen zu einem Sterbefall

Sterbefälle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.

Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes („Totenschein“) an das Standesamt weiter.

Die Entrichtung der Totenbeschaugebühr ist am Standesamt Gmunden BAR oder mit BAKOMATKARTE/KREDITKARTE zu begleichen.

Folgende Urkunden werden benötigt: 

• Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
• Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe Nachweis der Auflösung)
• Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Fremden Reisepass)

Informationen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen.

Nach einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Verleihungsbescheid
  • Heiratsurkunde

Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.

Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.

Wichtiger Hinweis:

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.

Tel.: +43 (0) 7612 794  80